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Future Skills Förderung – Geförderte Projekte 2023

Auch dieses Jahr vergab Start Into Media, unterstützt von der Bayerischen Staatskanzlei, insgesamt 100.000 Euro Förderung für innovative Projekte zu »Future Skills«. Über die Vergabe entschied eine unabhängige Jury aus Expert:innen in der Aus- und Weiterbildung im Medienbereich.

Diesmal nicht dabei? Kein Problem, nächstes Jahr gibt es wieder eine neue Runde!

Ohne Medien nix los

Wir fördern eure Ideen für die Aus- und Weiterbildung in den Medien

Ob VR-Classrooms, Podcast-Seminare oder eine Drehbuch-Werkstatt für Tiktok: Start Into Media fördert einmalige Workshops mit 5.000 Euro und Seminarreihen mit 15.000 Euro. Wenn ihr den Bedarf der Branche kennt und dafür ausbilden oder weiterbilden möchtet, bieten wir euch eine Anstoßfinanzierung.

FAQ

Alles, was ihr missen müsst

Um welche Art von Förderung geht es?

Das Start Into Media Future Skills Förderprogramm stellt eine einmalige Anstoßförderung für Medienaus- und weiterbildungseinrichtungen in Bayern dar. Sie soll der Innovationsförderung für die Ausbildung am Medienstandort Bayern dienen.

Wer kann sich bewerben?

Die Förderung richtet sich grundsätzlich an privatwirtschaftliche Ausbildungseinrichtungen mit Sitz im Freistaat Bayern. Ausgenommen sind Einrichtungen, welche bereits institutionell durch den Freistaat Bayern gefördert werden. Ebenfalls ausgenommen sind Anstalten des öffentlichen Rechts, wie beispielsweise Schulen oder der öffentlich-rechtliche Rundfunk sowie staatliche Hochschulen gem. Art. 1 BayHSchG.

Womit kann man sich bewerben?

Für die Bewerbung zugelassene Formate sind von privatwirtschaftlichn Ausbildungseinrichtungen mit Sitz im Freistaat Bayern organisierte (Online-) Seminare, Kurse, Workshops und vergleichbare Angebote der Medienaus- und weiterbildung.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung beträgt für Einzelseminare oder -workshops 5.000 Euro, für Workshop- oder Seminarreihen 15.000 Euro. Die Ausbildungsinstitution muss einen Eigenanteil von 10 Prozent der Gesamtförderung beitragen. Darüber hinaus wird die Förderung im Rahmen der De-Minimis-Richtlinie vergeben.

Wie viele Institutionen erhalten eine Förderung?

Die Gesamtfördersumme beträgt 100.000 Euro. Es erfolgt keine Quotierung nach Einzelseminaren oder Workshopreihen, die Förderung wird nach den vielversprechendsten Konzepten vergeben.

Wer entscheidet über die Förderung?

Eine unabhängige Jury aus (nicht bayerischen) Expert:innen in der Aus- und -weiterbildung im Medienbereich wird die vielversprechendsten Einreichungen prämieren.

Wie wird die Förderung ausgezahlt?

Die Förderung von 5.000 oder 15.000 Euro wird nach der De-Minimis-Richtlinie ausgezahlt. Es obliegt der Ausbildungsinstitution, vor einer Einreichung zu prüfen, ob die Institution in diesem Rahmen Förderungen im Jahr 2023 erhalten kann. Ihr müsst das Geld bis zum 15. November 2023 bei uns abrufen und uns bis zum 15. Mai 2024 Verwendungsnachweise zukommen lassen.

Bis wann sind Bewerbungen möglich?

Bewerbungen für 2023 waren zum 30. April 2023 möglich. Auch 2024 wird es wieder eine Ausschreibung geben, die wir natürlich rechtzeitig kommunizieren. Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die über das hier auf der Seite angegebene Google Formular eingereicht wurden.

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Was ist bei der Förderung außerdem zu beachten?

Die Förderung kann unter Einhaltung der De-minimis-Beihilfe Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 abgerufen werden.

Der Begriff De-minimis-Regel stammt aus dem Wettbewerbsrecht der Europäischen Union. Um den Handel zwischen den EU-Mitgliedstaaten vor wettbewerbsverfälschenden Beeinträchtigungen zu schützen, sind staatliche Beihilfen bzw. Subventionen an Unternehmen grundsätzlich verboten. Sie stellen für das empfangende Unternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber Konkurrenzunternehmen in der EU dar, die eine solche Zuwendung nicht erhalten.

Das EU-Recht lässt jedoch Ausnahmen von diesem grundsätzlichen Verbot zu. Das gilt insbesondere für Förderungen, deren Höhe als so geringfügig anzusehen ist, dass es zu keiner spürbaren Beeinträchtigung des Wettbewerbs kommt. Damit sind sie von der Anwendung der Wettbewerbsregeln ausgenommen. Eine De-minimis-Beihilfe ist auf Grund ihres Volumens nicht genehmigungspflichtig, kann jedoch von der Kommission kontrolliert werden. Als geringfügiger De-minimis-Schwellenwert im Allgemeinen wurden 200.000 EUR innerhalb von drei Steuerjahren festgelegt. Dazu zählen auch private Ausbildungseinrichtungen und Vereine.

Nach einer Förderzusage der Future Skills Förderung ist aus diesem Grund eine ausgefüllte De-Minimis Erklärung einzureichen. In dieser gebt Ihr uns gegenüber die Erklärung ab, ob und in welcher Höhe Ihr De-Minimis-Beihilfen im laufenden und den zwei vorangegangenen Kalenderjahren (d.h. dem Steuerjahr in Deutschland) erhalten habt. Hier werden alle zusammengehörenden Gesellschaften / Tochtergesellschaften als ein Unternehmen betrachtet.

Bei einer Überschreitung der 200.000 Euro Grenze muss das Unternehmen einen Teil der Kosten der Seminare oder Workshops selbst tragen oder auf Teile der Fördersumme verzichten. Daher müsst Ihr dringend schon bei der Bewerbung klären, ob das bei Euch der Fall war.

Achtung: Viele der Coronahilfen sind ebenfalls De-minimis Beihilfen!

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About

Start Into Media ist Teil der Medien.Bayern GmbH, einer Tochterfirma der BLM und wird gefördert durch die Bayerische Staatskanzlei.