Future Skills Förderung 2024
Auch dieses Jahr vergab Start Into Media, unterstützt von der Bayerischen Staatskanzlei, insgesamt 100.000 Euro Förderung für innovative Projekte zu »Future Skills«.
Die Jury tagte am 11. April und hat zehn spannenden Projekte gefördert.
Folgt uns weiterhin, um zu erfahren, wann die nächste Ausschreibungsphase losgeht!
Projekte 2024
Im April 2024 hat die Jury aus insgesamt 31 Anträgen die zehn spannendsten Projekte ausgewählt und die Future Skills Förderung vergeben.
Projekte 2023
Im vergangenen Jahr hat die Jury aus 20 Anträgen die acht spannendsten Projekte ausgewählt und die Future Skills Förderung vergeben.
Alles, was ihr missen müsst
Das Start Into Media Future Skills Förderprogramm stellt eine einmalige Anstoßförderung für Medienaus- und weiterbildungseinrichtungen in Bayern dar. Sie soll der Innovationsförderung für die Ausbildung am Medienstandort Bayern dienen.
Die Förderung richtet sich grundsätzlich an privatwirtschaftliche Ausbildungseinrichtungen mit Sitz im Freistaat Bayern. Ausgenommen sind Einrichtungen, welche bereits institutionell durch den Freistaat Bayern gefördert werden. Ebenfalls ausgenommen sind Anstalten des öffentlichen Rechts, wie beispielsweise Schulen oder der öffentlich-rechtliche Rundfunk sowie staatliche Hochschulen gem. Art. 1 BayHSchG.
Für die Bewerbung zugelassene Formate sind von privatwirtschaftlichn Ausbildungseinrichtungen mit Sitz im Freistaat Bayern organisierte (Online-) Seminare, Kurse, Workshops und vergleichbare Angebote der Medienaus- und weiterbildung.
Die Förderung beträgt für Einzelseminare oder -workshops 5.000 Euro, für Workshop- oder Seminarreihen 15.000 Euro. Die Ausbildungsinstitution muss einen Eigenanteil von 10 Prozent der Gesamtförderung beitragen. Darüber hinaus wird die Förderung im Rahmen der De-Minimis-Richtlinie vergeben.
Die Gesamtfördersumme beträgt 100.000 Euro. Es erfolgt keine Quotierung nach Einzelseminaren oder Workshopreihen, die Förderung wird nach den vielversprechendsten Konzepten vergeben.
Eine unabhängige Jury aus (nicht bayerischen) Expert:innen in der Aus- und -weiterbildung im Medienbereich wird die vielversprechendsten Einreichungen prämieren.
Die Förderung von 5.000 oder 15.000 Euro wird nach der De-Minimis-Richtlinie ausgezahlt. Es obliegt der Ausbildungsinstitution, vor einer Einreichung zu prüfen, ob die Institution in diesem Rahmen Förderungen im Jahr 2024 erhalten kann. Ihr müsst das Geld bis zum 15. November 2024 bei uns abrufen und uns bis zum 15. Mai 2025 Verwendungsnachweise zukommen lassen.
Bewerbungen sind bis zum 24. März 2024 möglich. Auch 2025 wird es wieder eine Ausschreibung geben, die wir natürlich rechtzeitig kommunizieren. Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die über das hier auf der Seite angegebene Google Formular eingereicht wurden.
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Die Förderung kann unter Einhaltung der De-minimis-Beihilfe Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 abgerufen werden.
Der Begriff De-minimis-Regel stammt aus dem Wettbewerbsrecht der Europäischen Union. Um den Handel zwischen den EU-Mitgliedstaaten vor wettbewerbsverfälschenden Beeinträchtigungen zu schützen, sind staatliche Beihilfen bzw. Subventionen an Unternehmen grundsätzlich verboten. Sie stellen für das empfangende Unternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber Konkurrenzunternehmen in der EU dar, die eine solche Zuwendung nicht erhalten.
Das EU-Recht lässt jedoch Ausnahmen von diesem grundsätzlichen Verbot zu. Das gilt insbesondere für Förderungen, deren Höhe als so geringfügig anzusehen ist, dass es zu keiner spürbaren Beeinträchtigung des Wettbewerbs kommt. Damit sind sie von der Anwendung der Wettbewerbsregeln ausgenommen. Eine De-minimis-Beihilfe ist auf Grund ihres Volumens nicht genehmigungspflichtig, kann jedoch von der Kommission kontrolliert werden. Als geringfügiger De-minimis-Schwellenwert im Allgemeinen wurden 300.000 EUR innerhalb von drei Steuerjahren festgelegt. Dazu zählen auch private Ausbildungseinrichtungen und Vereine.
Nach einer Förderzusage der Future Skills Förderung ist aus diesem Grund eine ausgefüllte De-Minimis Erklärung einzureichen. In dieser gebt Ihr uns gegenüber die Erklärung ab, ob und in welcher Höhe Ihr De-Minimis-Beihilfen im laufenden und den zwei vorangegangenen Kalenderjahren (d.h. dem Steuerjahr in Deutschland) erhalten habt. Hier werden alle zusammengehörenden Gesellschaften / Tochtergesellschaften als ein Unternehmen betrachtet.
Bei einer Überschreitung der 300.000 Euro Grenze muss das Unternehmen einen Teil der Kosten der Seminare oder Workshops selbst tragen oder auf Teile der Fördersumme verzichten. Daher müsst Ihr dringend schon bei der Bewerbung klären, ob das bei Euch der Fall war.
Achtung: Viele der Coronahilfen sind ebenfalls De-minimis Beihilfen!