Future Skills Förderung 2025
Um die Medienbranche in Bayern zukunftssicher aufzustellen, vergibt Start Into Media, unterstützt von der Bayerischen Staatskanzlei, 100.000 Euro Förderung für innovative Seminare und Workshop-Reihen zu den Future Skills der Branche. Wir bieten dir eine Anstoßfinanzierung in Höhe von bis zu 15.000 Euro, mit der du nachhaltige und innovative Aus-, Weiter- und Fortbildungsformate entwickeln kannst, die die Medienlandschaft bereichern.
» So geht's

Bewirb dich bis zum 23. März 2025 mit deiner Idee und erfahre im April, welche Projekte von unserer Jury ausgewählt werden.

- Tausch dich mit deiner Zielgruppe über Bedarfe aus!
- Schließ dich mit anderen zusammen!
- Schau, welche Projekte in den vergangenen Jahren bereits gefördert wurden und lass dich davon inspirieren!
- Lies die wichtigsten Fragen und Antworten oder lass dich von unserer Partnermanagerin Insa beraten!
- Informiere dich bei unserem Ausbildertag detailliert über die Future Skills Förderung und alle anderen Angebote!
Q&A zur Future Skills Förderung via Zoom
Du hast Fragen zur Förderung? Insa hat die Antworten.
Am 13. März 2025 um 19 Uhr via Zoom!
Nach einer flotten Vorstellung der Förderung, darfst du deine Fragen stellen und Ideen platzieren.
Geförderte Projekte 2024
Geförderte Projekte 2023
Alles, was ihr wissen müsst
Das Start Into Media Future Skills Förderprogramm stellt eine einmalige Anstoßfinanzierung für Medienaus-, -fort- und -weiterbildungsanbieter in Bayern dar. Sie soll der Innovationsförderung für die Qualifizierungsangebote am Medienstandort Bayern dienen.
Die Förderung richtet sich grundsätzlich an privatwirtschaftliche Ausbildungsanbieter mit Sitz im Freistaat Bayern. Ausgenommen sind Einrichtungen, welche bereits institutionell durch den Freistaat Bayern gefördert werden. Ebenfalls ausgenommen sind Anstalten des öffentlichen Rechts, wie beispielsweise Schulen oder der öffentlich-rechtliche Rundfunk sowie staatliche Hochschulen gem. Art. 1 BayHSchG.
Für die Bewerbung zugelassene Formate sind von privatwirtschaftlichen Aus- und Weiterbildungsanbietern mit Sitz im Freistaat Bayern organisierte (Online-)Seminare, Kurse, Workshops und vergleichbare Angebote der Medienaus-, -weiter- und -fortbildung.
Die Förderung beträgt je nach Bedarf zwischen 1.000 und 15.000 Euro. Die Fördersumme richtet sich nach dem tatsächlichen und angemessenen Bedarf für das Projekt. Die Förderung wird dabei zu 90% gewährt, die Ausbildungsinstitution bzw. der Antragsteller muss einen Eigenanteil von 10% zusätzlich einbringen. Darüber hinaus wird die Förderung im Rahmen der De-Minimis-Richtlinie vergeben.
Die Gesamtfördersumme beträgt 100.000 Euro. Es erfolgt keine Quotierung nach Einzelseminaren oder Workshopreihen, die Förderung wird nach den vielversprechendsten Konzepten vergeben. Die maximale Fördersumme pro Projekt und Antragsteller beträgt 15.000 Euro.
Eine unabhängige Jury aus (nicht bayerischen) Expert:innen in der Aus- und Weiterbildung im Medienbereich wird unterstützt durch Start Into Media die vielversprechendsten Einreichungen im April 2025 auswählen.
Bewerbungen sind bis zum 23. März 2025 möglich. Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die über dieses Formular eingereicht wurden.
Nach Bestätigung der Förderung obliegt es dem Förderempfänger, die Fördersumme abzurufen. Dies erfolgt via E-Mail. Das Geld muss bis zum 15. Dezember 2025 bei uns abgerufen werden.
Achtung: Der Abruf sollte so geplant sein, dass das Projekt unverzüglich nach dem Geldabruf gestartet wird - spätestens innerhalb der anschließenden drei Monate. Bis zum 01. April 2026 müssen Verwendungsnachweise erbracht werden.
Ja. Die Förderung kann unter Einhaltung der De-minimis-Beihilfe Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 abgerufen werden. Es obliegt der Ausbildungsinstitution, vor einer Einreichung zu prüfen, ob die Institution in diesem Rahmen Förderungen im Jahr 2025 erhalten kann.
Der Begriff De-minimis-Regel stammt aus dem Wettbewerbsrecht der Europäischen Union.
Um den Handel zwischen den EU-Mitgliedstaaten vor wettbewerbsverfälschenden Beeinträchtigungen zu schützen, sind staatliche Beihilfen bzw. Subventionen an Unternehmen grundsätzlich verboten. Sie stellen für das empfangende Unternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber Konkurrenzunternehmen in der EU dar, die eine solche Zuwendung nicht erhalten.
Das EU-Recht lässt jedoch Ausnahmen von diesem grundsätzlichen Verbot zu. Das gilt insbesondere für Förderungen, deren Höhe als so geringfügig anzusehen ist, dass es zu keiner spürbaren Beeinträchtigung des Wettbewerbs kommt. Damit sind sie von der Anwendung der Wettbewerbsregeln ausgenommen. Eine De-minimis-Beihilfe ist auf Grund ihres Volumens nicht genehmigungspflichtig, kann jedoch von der Kommission kontrolliert werden. Als geringfügiger De-minimis-Schwellenwert im Allgemeinen wurden ab Januar 2024 300.000 EUR innerhalb von drei Steuerjahren festgelegt. Dazu zählen auch private Ausbildungseinrichtungen und Vereine.
Nach einer Förderzusage der Future Skills Förderung ist aus diesem Grund eine ausgefüllte De-Minimis Erklärung einzureichen. In dieser wird die Erklärung abgegeben, ob und in welcher Höhe der Antragsteller De-Minimis-Beihilfen im laufenden und den zwei vorangegangenen Kalenderjahren (d.h. dem Steuerjahr in Deutschland) erhalten hat. Hier werden alle zusammengehörenden Gesellschaften / Tochtergesellschaften als ein Unternehmen/eine Institution betrachtet.
Bei einer Überschreitung der 300.000 Euro Grenze muss das Unternehmen einen Teil der Kosten der Seminare oder Workshops selbst tragen oder auf Teile der Fördersumme verzichten. Daher muss dringend vom Antragsteller schon bei der Bewerbung geklärt sein, inwiefern eine Förderung der Institution möglich ist.
Achtung: Viele der Corona-Hilfen sind ebenfalls De-minimis Beihilfen!
Eine aufeinanderfolgende Förderung seitens einer Institution ist nicht ausgeschlossen, sobald es sich jeweils um vollständig neue Projekte handelt, die nichts mit zuvor geförderten Projekten zu tun haben. Eine unabhängige Jury entscheidet über die Anträge und berücksichtigt dabei die innovativsten und vielversprechendsten Projekte, unabhängig davon, ob der Antragsteller im Jahr zuvor bereits mit einem anderen Projekt gefördert wurde.

Du hast Fragen? Dann melde dich direkt bei Insa, Projekt- und Partnermanagerin bei Start Into Media.
Tel.: +49 159 04203363